Es gibt verschiedene Arten von Heimen:
Altenheime sind Wohneinrichtungen für Senioren, die nicht mehr fähig sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen. Meist bieten die Heime neben der Unterkunft in separaten Wohnungen oder Appartements auch Verpflegung und die notwendige pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung an.
In Pflegeheimen erfolgt die Unterbringung der Bewohner meist in Doppel- oder Einzelzimmern. Das Leistungsspektrum reicht von der pflegerischen Versorgung über die medizinische Behandlungspflege und sozialen Betreuung bis hin zur hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegebedürftigen.
Einige Pflegeheime bieten zudem auch Kurzzeitpflegeplätze an. Sie ermöglichen eine im Bedarfsfall kurzfristige Unterbringung und Pflege in einer stationären Einrichtung.
Seit dem 1. Oktober 2009 gilt für Pflegeeinrichtungen das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Wichtiger Bestandteil ist die Informationspflicht der Anbieter im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung mit dem Ziel hilfebedürftigen Menschen mehr Transparenz über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen zu geben.
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