Ein Pflegefall muss nicht immer mit dem direkten Weg ins Heim verbunden sein. Es gibt verschiedene Formen der Pflege, zum Beispiel die ambulante Pflege, die stationäre Pflege in einem Pflege- oder Altenheim oder die teilstationäre Versorgung.
Für welche dieser Formen man sich entscheidet, sollte wohl überlegt sein und hängt sowohl vom Gesundheitszustand als auch von den räumlichen und finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen ab. Vor allem aber sollten die individuellen Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden.
Wenn die häusliche Versorgung eines Pflegebedürftigen nicht allein zu bewältigen ist, helfen ambulante Pflegedienste. Solche Dienste werden von freigemeinnützigen oder kommunalen Trägern und von privaten Anbietern unterhalten. Das Leistungsangebot der häuslichen Pflegedienste erstreckt sich über vier verschiedene Bereiche:
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Maßnahmen zum Beispiel Waschen, Betten, Umlagern oder Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme. Grundpflegerische Tätigkeiten können von der Pflegekasse vergütet werden, sofern Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.
Die zusätzlichen medizinischen Leistungen, umgangssprachlich als Behandlungspflege bezeichnet, umfassen ärztlich verordnete Tätigkeiten wie beispielsweise Medikamentengabe, Verbandwechsel oder Injektionen.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählen Leistungen wie Einkaufen, Kochen oder das Reinigen der Wohnung – nicht aber die Versorgung von Angehörigen des Pflegebedürftigen.
Die Beaufsichtigung und Betreuung von Personen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen.
Fast alle Pflegedienste bieten auch sogenannte Service- bzw. Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich zumeist um die Vermittlung von Mahlzeitendiensten (Essen auf Rädern), um die Leistungen von Friseur und Kosmetik, aber auch um die Vermittlung von Kontakten zu Angehörigen- und Selbsthilfegruppen.
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