Wer gilt im Sinne des Gesetzes als pflegebedürftig und welche Kriterien werden bei der Festlegung der Pflegestufen berücksichtigt?
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Pflegestufe I, II oder III? Ausschlaggebend für die Einstufung ist der Umfang des Hilfebedarfs.
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Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt den medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
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Nutzen Sie Ihr Recht: Informieren Sie sich hier über die gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.
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Hier finden Sie die wichtigsten Adressen, Anlaufstellen und Literaturangebote zu den unterschiedlichsten Pflegethemen.
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