Schon heute leben in Deutschland ca. 2,25 Mio. Pflegebedürftige. In 10 Jahren steigt diese Zahl auf ca. 3 Mio. Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Pflegebedürftigkeit die Menschen meist unvorhergesehen trifft. Leider wurden dann oftmals weder finanzielle noch organisatorische Vorkehrungen getroffen.
Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren mit der Einführung einer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung auf diese Entwicklung reagiert. Sicher der richtige Weg, aber allein die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen in den seltensten Fällen aus. Einem Pflegebedürftigen in Pflegestufe III stehen aus dieser Pflegepflichtversicherung maximal 1.510 Euro zur Verfügung. Ein Praxisbeispiel in Pflegestufe III zeigt, welche Lücke hier sofort entsteht:
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| Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bei Pflegestufe III | 1.510 € | |
| Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Pflegekosten | 1.690 € | |
| Monatliche Versorgungslücke | 1.690 € | |
| Jährliche Versorgungslücke (in 5 Jahren mehr als 100.000 €) | 20.280 € |
Dieses Beispiel zeigt eines sehr deutlich: Rente und Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zusammen reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten in einem Pflegeheim zu decken. Hier sieht der Gesetzgeber vor, die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen zu betrachten. Das bedeutet, dass auch Zinsen aus Erspartem oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, das eigene Sparvermögen oder sogar das eigene Wohneigentum zur Finanzierung des Pflegeheimes herangezogen werden. Auch die Kinder werden zur Kasse gebeten. Hier gilt der Spruch „Kinder haften für ihre Eltern“. Sehr schnell wird hier ein oftmals über Jahrzehnte angespartes Vermögen aufgebraucht, das für einen sorgenfreien dritten Lebensabschnitt oder auch für die eigenen Kinder oder Enkel vorgesehen war. Darüber hinaus will kein Pflegebedürftiger seinen Angehörigen auch noch finanziell „auf der Tasche liegen“. Kein schönes Thema, aber viele von uns werden sich früher oder später damit beschäftigen müssen. Hier gilt: ganz besonders „je früher desto besser“. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden über dieses Thema und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Schließen Sie Ihren ganz persönlichen Generationenvertrag, für Sie selbst und für Ihre Familie.
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