Schon heute leben in Deutschland ca. 2,25 Mio. Pflegebedürftige. In 10 Jahren werden es bereits ca. 3 Mio. Menschen sein. Die Erfahrung zeigt, dass für den Fall einer überraschenden Pflegebedürftigkeit oftmals weder finanzielle noch organisatorische Vorkehrungen getroffen werden.
Der Gesetzgeber hat daher bereits mit einer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reagiert. Die gesetzlichen Leistungen allein bieten jedoch nur einen Grundschutz, welcher in den seltensten Fällen ausreicht.
Folgendes Praxisbeispiel (Pflegestufe III) zeigt, dass sehr schnell eine erhebliche Versorgungslücke entstehen kann – die so genannte “Pflegelücke“:
| Pflegekosten bei Pflege im Heim | 3.200 € | |
| gesetzliche Leistungen bei Pflegestufe III | - 1.550 € | |
| Verbleibende Kosten (monatliche Versorgungslücke) | 1.650 € | |
| *jährliche Versorgungslücke (12 Monate) | *19.800 € |
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Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 5 Jahren fehlen also bereits knapp 100.000 Euro, welche vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden müssen.
Das Gesetz sagt ganz klar, dass zunächst eigenes Einkommen (Rente, Zinsen usw.) und angespartes Vermögen sowie ggf. eigenes Wohneigentum zur Finanzierung der Pflegekosten heranzuziehen sind. Genügt dies nicht, werden sogar die nächsten Angehörigen, wie zum Beispiel die Kinder, zur Kasse gebeten. Erst wenn hier nichts mehr zu holen ist, springt der Staat für die Restkosten ein.
Es gilt hier also der Spruch „Kinder haften für ihre Eltern“.
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Um Einkommen und Vermögen der eigenen Familie im Pflegefall zu schützen, ist eine ergänzende private Pflegeversicherung sehr empfehlenswert.
Eine solche Pflegetagegeld-Versicherung zahlt zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit – über die gesetzlichen Leistungen hinaus – ein vertraglich vereinbartes Tagegeld von bis zu 4.500 Euro im Monat. |
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