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Dez
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat am 9. November 2011 die zuvor vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte zur geplanten Pflegereform vorgestellt. Neben der Anhebung des Beitragssatzes ab 2013 hat sich die schwarz-gelbe Koalition demnach vor allem eine neue Ausrichtung der Pflegeleistungen vorgenommen, insbesondere mit Blick auf die aktuell rund 1,4 Millionen Demenzkranken in Deutschland. 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.
Um die Reformpläne finanzieren zu können, soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,95 Prozent steigen. Aktuell liegt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent. Kinderlose ab 23 Jahren müssen zusätzlich 0,25 Prozent vom Bruttoeinkommen aufwenden. Dadurch sollen den Pflegekasse Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Zugleich beschloss das Kabinett den Beitragssatz in der Rentenversicherung schon zum 01. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent zu senken. Unterm Strich gebe es damit für die Beitragszahler trotz des höheren Pflegebeitrags eine Entlastung, betonte Bahr.
Zusätzlich zum gesetzlichen Beitrag sollen die Menschen nach Bahrs Plänen auch privat vorsorgen, um die Finanzierung der Pflege zu sichern. Ab dem 01. Januar 2013 soll zugleich eine freiwillige private Vorsorge für den Pflegefall zusätzlich zum heutigen System der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester Rente) aufgebaut werden.
Die Situation der 1,4 Millionen Demenzkranken in Deutschland soll schon im nächsten Jahr deutlich verbessert werden. Viele von ihnen bekommen kein Geld aus der Pflegeversicherung, weil sich die Leistungen in erster Linie an körperlichen, nicht aber an geistigen Gebrechen orientieren. Andere Pflegebedürftige sollen zwischen verschiedenen Leistungspaketen und Zeitkontingenten frei wählen können, also kein “starres Korsett der Minutenpflege mehr übergestülpt” bekommen. So sollen unter anderem Familienangehörige bei der häuslichen Pflege besser unterstützt werden, außerdem sollen alternative und betreute Wohnformen für Demenzkranke gefördert werden. Konkrete Details zur Umsetzung nannte der Minister allerdings nicht.
Was zur Versorgung Demenzkranker weiterhin fehlt, ist die versicherungsrechtliche Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Bislang zählen nur körperliche Beeinträchtigungen. Erst wenn auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, haben Demenzpatienten vollen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dazu erhalte der “Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs” einen entsprechenden Auftrag. Bahr betonte, er wolle die Arbeit an dem Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode abschließen.
Wir sind gespannt, was das Thema Pflege im Jahr 2012 für weitere Entwicklungen nimmt – wir werden Sie auf dem Laufenden halten.