Alle Industrienationen haben eines gemeinsam: ihre Bevölkerung wird immer älter. Nach den Prognosen der statistischen Ämter wird die Zahl der 60-Jährigen und Älteren von 2009 bis zum Jahr 2030 um 7,3 Mio. Menschen auf 28,5 Mio. ansteigen.
Dies entspricht einer Zunahme von 34,5 %. Ein heute sieben Jahre altes Mädchen hat beste Chancen, das 22. Jahrhundert zu erleben. Jedoch hat diese positive Entwicklung auch eine Kehrseite.
Ab dem 80. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an. Das heißt: je älter die Bevölkerung insgesamt, desto höher auch die künftige Zahl der Pflegebedürftigen.
Seit dem 01. Januar 1995 gilt die soziale Pflegeversicherung, neben der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, als die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung in Deutschland. Oberstes Ziel ist die finanzielle Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Da grundsätzlich jeder einmal auf diese Unterstützung angewiesen sein kann, wurde bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten beschlossen. Das bedeutet: Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und alle privat Krankenversicherten müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
In Deutschland sind derzeit ca. 2,3 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen.
| 75 – 80 Jährige | ca. 10 %, d.h. jeder zehnte ist pflegebedürftig |
| 85 – 90 Jährige | ca. 37 %, d.h. fast jeder dritte zwischen 85 bis 90 Jahren ist ein Pflegefall |
| ab 90 Jahre | ca. 62 %, d.h. jeder zweite über 90 Jahren ist ein Pflegefall |
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