Ein Notfall sollte Sie – auch in rechtlicher Sicht – nicht unvorbereitet treffen. Niemand kann voraus sehen, ob und wie sich ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter auf die Regelung persönlicher Geschäfte auswirkt.
Damit Ihre Wünsche und Vorstellungen auch dann beachtet werden, ist eine frühzeitige Entscheidung wichtig, wer in welcher Weise Ihre geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, falls Sie einmal selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Das Gesetz sieht für den Ernstfall keine automatische Vertretungsbefugnis des Ehepartners oder eines nahen Angehörigen vor. Um zu vermeiden, dass andere fremde Personen über Ihr weiteres Befinden entscheiden, ist es wesentlich, die Möglichkeiten der Vorsorge zu kennen.
In jedem Fall sollten Sie sich vor der endgültigen Erstellung einer Vollmacht bzw. Verfügung bei Notaren, Rechtsanwälten oder auch bei Betreuungsstellen an den Vormundschaftsgerichten individuell beraten lassen.
Regeln Sie unbedingt auch rechtzeitig die finanzielle Vorsorge für den Fall einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit. Nur so schützen Sie das Familienvermögen und entlasten Ihre Angehörigen. Gleichzeitig können Sie ohne schlechtes Gewissen auch anspuchsvolle Pflegeangebote nutzen.
Als Vorsorgemaßnahme kommt eine Generalvollmacht in Betracht. Diese gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall zum Beispiel über Bankkonten verfügen kann und somit insbesondere die im Notfall erforderlichen finanziellen Angelegenheiten regeln kann.
Des Weiteren ermöglicht eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten, über das Vermögen zu verfügen und auch Abrechnungen mit Versicherungen und Beihilfestellen abzuwickeln. Da diese Vollmacht sehr weitreichende Befugnisse einräumt, sollte sehr sorgsam von ihr Gebrauch gemacht werden.
Mit der Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine Person Ihres Vertrauens, alle oder bestimmte Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens in Ihrem Sinne zu erledigen.
Weitere Informationen: Vorsorgevollmacht – Vorteile & Notwendigkeit
Sie können eine Vorsorgevollmacht, auch im Hinblick auf ihren Umfang, jederzeit widerrufen oder ändern und der aktuellen Situation anzupassen. Dies ist wichtig, denn mit der Vollmacht können bevollmächtigte Personen sofort tätig werden.
Eine Betreuungsverfügung eröffnet die Möglichkeit, schon frühzeitig einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu deren Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung – in vermögensmäßiger und/oder persönlicher Hinsicht – für diese Person erforderlich wäre.
Die Betreuungsverfügung wird jedoch erst dann wirksam, wenn sie tatsächlich erforderlich ist. Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Wünschen des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers zu entsprechen.
Mit der schriftlichen Patientenverfügung können Patienten im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen nach ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen sind.
Eine Patientenvefügung richtet sich in erster Linie an den Arzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Weil das Recht der Patientenverfügung sehr kompliziert ist, sollte man sich bei der Formulieru durch erfahrene Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare beraten zu lassen. Nur bedingt zu empfehlen ist die Nutzung kostenloser Formulare zum Erstellen einer Patientenverfügung, da bei fehlendem Grundverständnis für juristische Formulierungen hier schnell fatale Fehler gemacht werden können.
In einer Patientenverfügung können vor allem Wünsche hinsichtlich folgender Maßnahmen zu Ihrer Rettung, Behandlung oder Pflege festgelegt werden:
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